Blogbeitrag

16 | 08 | 2010

Scheidung und Steuerklasse: wo bleibt die Gerechtigkeit?

Geschrieben von um 17:12 Uhr

Diesen Blogbeitrag habe ich mit Mühe etwas kühl und distanziert geschrieben, denn aus meinem Fühlen hätte ich eine ganz andere Ausdrucksweise benutzt.
Keine Frage: nach außen hin zeigen sich unsere Politiker sehr gerne kinderfreundlich. Ganz oft stellt sich das nur als Fassade heraus, wenn man sich die Gesetze ansieht, die von diesen Politikern gemacht werden.
Ich meine hier nicht das Gerangel um Kinderbetreuungs-Plätze, das Sparen an Schulen und Universitäten, die Behandlung von Hartz4-Kindern. Nein, ich möchte einen ganz profanen und alltäglich gewordenen Vorgang ansprechen: die Scheidung. In meinem konstruierten Fall gehe ich mal von einer ganz normalen Familie mit zwei Kindern (7 und 12 Jahre) aus.  Der Vater ist Alleinverdiener.

Warum auch immer es zur Scheidung kommt, sehr stark betroffen sind davon die Kinder, die im Allgemeinen gar keine Schuld an der unguten Entwicklung ihrer Umgebung haben. Im Prozess der Scheidung kommt es oft zu wirklich unangenehmen Begegnungen zwischen den Elternteilen, die auch den Kindern nicht verborgen bleiben. Hinzu kommt die finanzielle Belastung durch Anwälte, Gerichtskosten. Einer der Ehepartner wird sich eine neue Wohnung suchen, sich mit Möbeln und Haushaltsartikeln einrichten müssen. Heizung, Strom, GEZ, Telefon, Müllgebühren fallen jetzt doppelt an. Vielleicht muss noch ein zweites Auto angeschafft werden.

Jetzt kommt das Finanzamt ins Spiel. Hoffen wir für die Betroffenen, dass sie rechtzeitig dem Arbeitgeber die veränderte Situation und damit die veränderte Steuerklasse mitgeteilt haben. Sonst wird im Folgejahr die Steuererklärung ein Fiasko.

Im Trennungsjahr gilt ja im Allgemeinen noch die gemeinsame Veranlagung und Steuerklasse III. Im Folgejahr kommt dann der finanzielle Hammer: Einstufung in Steuerklasse I. Der Alleinverdiener, der zwei Kinder finanziell zu unterstützen hat, wird vom Finanzamt wie ein Single behandelt. Ich habe das mal an unserem Beispiel überschlagen.

Geschieden, zwei Kinder 7 und 12 Jahre, 3000,- Brutto
Die Mutter wird inzwischen auch wieder arbeiten müssen …

Vorher Steuerklasse III Netto: 2147,-
Nachher Steuerklasse I Netto: 1866,-
Unterhalt für das 7-jährige Kind 291,- / für das 12-jährige Kind 356,-
Da bleiben zum Leben noch 1219,- Euro zum Leben. Dabei hat er noch „Glück“ gehabt. Bis runter auf  1501,- Euro netto gelten die gleichen Unterhaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle. Da wären dann noch ganze 854,- Euro übrig. In diesem Fall würde dann der Unterhalt gekürzt, um wieder den Selbstbehalt zu erreichen.

Würde sich die Steuerklasse an den tatsächlichen Gegebenheiten orientieren, sähe es folgendermaßen aus:
Netto: 2147,- Euro, Unterhalt für das 7-jährige Kind 309,- / für das 12-jährige Kind 377,-
Zum Leben bleiben 1461,- Euro. Also ein Betrag, mit dem man sich auch mal Geschenke oder einen kleinen Urlaub mit den Kindern leisten könnte. Mehr Geld für die Kinder, weniger Geld für den Staat.

Die Frage, die sich mir nun stellt, liegt auf der Hand: warum wird die Scheidung vom Staat so hart bestraft? Warum erfolgt die Besteuerung nicht nach den tatsächlichen Lebensumständen?

Was sind das für Menschen, die uns solche Gesetze aufdrücken. Auch hier sind doch die Kinder wieder die Leidtragenden!

Meine letzte Frage, auf die ich noch eine Antwort suche: was kann ich, was können wir für mehr Gerechtigkeit tun?

Share

Beitragsdetails

Tags » , , , , «

gravatar

Kategorie » Politik & Gesellschaft «

Trackback: Trackback-URL |  Kommentar-Feed: RSS 2.0 | 596 Worte

Beitrag kommentieren

Kommentar schreiben ...

Du musst angemeldet sein um einen Kommentar zu verfassen.